sämtliche Ordnungswidrigkeiten haben keine rechtliche Grundlage

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Das OWiG sei laut DRwiki vom Bundestag mit Wirkung vom 25.11.2007
aufgehoben!

Selbst wenn es das OWiG noch gäbe, so wäre der
Geltungsbereich laut §5 nur auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug, das
berechtigt ist die Bundesflage oder das Staatszugehörigkeitszeichen der BRD,
gegeben!

Ohne Geltungsbereich auf dem Festland, keine Strafe?urteil im leeren gericht

Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWIG) wurde exakt am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OWIG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage, ist auch im EGOWi §1 der Geltungsbereich weggefallen. Das Gericht/Behörde wird gerügt, sich auf Gesetze…
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