Stadt zwingt Hausbesitzer, ihre Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten

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Schon vor einem Jahr melden die Medien, was auf uns zukommt. Wir schaffen das? Hamburg macht Ernst: die Stadt zwingt Hausbesitzer, ihre Wohnungen an Flüchtlinge zu vermieten. Das ist erlaubt. Im Notfall dürfte der Staat unwillige Immobilienbesitzer sogar enteignen. FOCUS Online erklärt, unter welchen Umständen das geht.

Deutschland erwartet bis Ende 2015 fast eine Million Flüchtlinge. Doch immer mehr Kommunen, Gemeinden und Städte haben Schwierigkeiten, Wohnraum für Asylsuchende zu schaffen. Einige Lokalpolitiker schlagen deshalb radikale Maßnahmen vor. Sie wollen leerstehende Wohnungen

beschlagnahmen.
1. Die Nöte der Bürgermeister

Unter den Befürwortern ist zum Beispiel Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer. In einem Zeitungsinterview sagte der Lokalpolitiker, seine Stadt mache Eigentümern derzeit Miet- und Kaufangebote für Häuser. „In den schriftlichen Angeboten weise ich daraufhin, dass das Polizeigesetz die Möglichkeit gibt, im Notfall Häuser für einige Monate zu beschlagnahmen.“

Auf Anfrage von FOCUS Online erklärte eine Pressesprecherin der Stadt Tübingen: „Jede Gemeinde ist dazu verpflichtet, ihren Bürgern ein Dach über dem Kopf zu gewähren. Steht ein Gebäude leer, muss dieses im Notfall beschlagnahmt werden.“ Das Gesetz schreibe das so vor. Außerdem: „Stehen Bürger auf der Straße, weil sie ihre Miete nicht bezahlt haben, greift die Stadt auch ein.“

2. Die Rechtsgrundlage

Geregelt sind diese Eingriffsmöglichkeiten im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz. Einige Behörden haben davon schon Gebrauch gemacht. Im Januar 2015 wurde ein Gebäude des Kolpingwerks in Arnsberg vorübergehend beschlagnahmt, um Flüchtlinge unterzubringen. In der Stadt Olpe traf es ein früheres Familienhotel. In Berlin beschlagnahmte der Senat die frühere Zentrale der Berliner Sparkasse an der Bundesallee in Wilmersdorf. Sie soll als Erstaufnahmestelle genutzt werden. Auch im baden-württembergischen Main-Tauber-Kreis nahm das Landratsamt ein Kasernen-Gebäude per Gesetzesbeschluss ein.
Quelle: Focus.de