Bei den Krankenversicherungen verändert sich 2015 einiges. Der allgemeine Beitragssatz wird von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent reduziert. Die Versicherten dürfen sich nicht zu früh freuen: Die gesetzlichen Kassen können einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben – und zwar in beliebiger Höhe.
Die zahlen die Versicherten allein, den sonstigen Beitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Die Höhe des Zusatzbeitrags bestimmen die Kassen selbst. Bei fast allen dürfte er bei 0,9 Prozent liegen, was genau der Reduzierung entspräche. Weil er später steigen könnte, sollten Versicherte Anfang Januar die Höhe des eigenen Zusatzbeitrags prüfen, mit dem anderer Kassen vergleichen und gegebenenfalls wechseln.