Menschenwürde ist kein irrationales Tabu

In einer soeben erschienenen Studie zum Thema
„Menschenwürde“ wendet sich Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, gegen die Vorstellung, der Begriff der Menschenwürde sei nur ein irrationales Tabu, das in einer auf-geklärten Rechtsordnung keinen Ort habe. „60 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Er-klärung der Menschenrechte und des Grundgesetzes erweist sich eine Rückbesinnung auf die Bedeu-tung der Menschenwürde nicht nur aus historischen Gründen als sinnvoll“, erklärt Heiner Bielefeldt. Denn bei aller Zustimmung, die der Grundsatz der Menschenwürde weithin finde, zeige sich zugleich
zunehmende Unsicherheit darüber, was denn unter der Würde des Menschen eigentlich zu verstehen sei.

   „Es fällt auf, dass der Begriff der Menschenwürde vielfach als ein
bloßes Tabu bezeichnet wird“, so Bielefeldt. Dies aber werde dem
Stellenwert der Würdegarantie überhaupt nicht gerecht. „Der
Achtungsanspruch der Menschenwürde konstituiert den Raum
zwischenmenschlicher Kommunikation als einen inklusiven Raum, aus dem
kein Mensch ausgegrenzt werden darf.“ In dieser Funktion des
Offenhaltens erweise sich der Begriff der Menschenwürde als das
genaue Gegenteil eines die Kommunikation abschneidenden irrationalen
Tabus.

   Bielefeldt betont, dass „die Achtung der Menschenwürde den
Stellenwert einer unhintergehbaren Prämisse aller moralischen und
rechtlichen Verbindlichkeiten innehat“. Insbesondere fundiere sie die
Menschenrechte, in denen die Achtung der gleichen Würde jedes
Menschen institutionelle Rückendeckung finde. Ohne Rückbezug auf die
Menschenwürde sei ein angemessenes Verständnis der Menschenrechte
letztlich nicht möglich.

   Das Deutsche Institut für Menschenrechte versteht die Studie als
Beitrag sowohl zum 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte als auch zum 60. Geburtstag des Grundgesetzes.

   Heiner Bielefeldt (2008): Menschenwürde. Der Grund der
Menschenrechte. Deutsches Institut für Menschenrechte, Berlin. ISBN
978-3-937714-74-5

   Gesamte Studie zum Download:
www.institut-fuer-menschenrechte.de/sl.php?id=350