Krankenkassen verabschieden sich

Die Krankenkasse mit dem Smilie Effekt macht den Anfang und macht dicht. Die über 400 Beschäftigten stehen auf der Strasse und müssen sich um einen neuen Job unsehen. Ja so schnell kanns gehen, dass man sich nun nach einer neuen Krankenkasse umsehen muss. Auf der Internetseite der BKK steht in grossen Buchstaben ganz oben: CITY BKK wird zum 01.07.2011 geschlossen!

Pressemitteilung vom 04.05.2011
CITY BKK wird geschlossen / Versicherte weiter abgesichert
Erstmalig seit Einführung des Gesundheitsfonds wird eine große gesetzliche Krankenkasse, die CITY BKK, geschlossen. Die Schließung erfolgt zum 01.07.2011. Dies hat die zuständige Aufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt (BVA), mit Bescheid vom 04.05.2011 verfügt. Schließungsgrund ist, dass die Leistungsfähigkeit der CITY BKK nicht mehr auf Dauer gesichert sei (§ 153 Satz 1 Nr. 3 SGB V). Bei dieser gesetzlichen Krankenkasse arbeiten insgesamt 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Berlin, Hamburg und Stuttgart, die insgesamt 168.000 Versicherte betreuen.

Für die Versicherten der CITY BKK besteht kein Grund zur Sorge. Die versi-cherungspflichtigen Mitglieder können noch bis zu zwei Wochen nach der Schließung der CITY BKK in eine andere Krankenkasse ihrer Wahl wechseln. Der neue Versicherungsschutz schließt sich nahtlos an den bisherigen an. Das Mitglied und alle beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen sind ab dem 1. Tag nach der Schließung in der gewählten, neuen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Es besteht sofort ein Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog, ohne Anwartschafts- oder Wartezeiten.

Wählt ein Mitglied gar keine Krankenkasse oder lässt die Zwei-Wochen-Frist verstreichen, meldet der Arbeitgeber das Mitglied bei der Krankenkasse an, die vor der Mitgliedschaft bei der CITY BKK die Versicherung durchgeführt hat. Ist diese nicht zu ermitteln, wählt der Arbeitgeber eine neue Krankenkasse. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II macht dies die Bundesagentur für Arbeit und für Rentner der Rentenversicherungsträger. Dadurch wird sichergestellt, dass auch bei versäumten Fristen keine Lücken im Versicherungsverlauf entstehen.

Eine Ausnahme sind freiwillig versicherte Mitglieder. Sie müssen ihren Wechsel in-nerhalb von drei Monaten selbst erklären, wenn sie im System der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Wird diese Frist versäumt und besteht für die Person keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, greift im Regelfall eine nachrangige Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit ist auch in diesen Fällen für einen nahtlosen Versicherungsschutz gesorgt. Solche Personen müssen sich an die Krankenkasse wenden, bei der sie zuletzt vor der Schließung gesetzlich versichert waren.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit dem Arbeitsentgelt oberhalb der Versiche-rungspflichtgrenze (49.950 € jährlich) sowie freiwillig versicherte Beamte und Pensionäre dürfen das 3-monatige Beitrittsrecht nicht versäumen, um ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nicht zu gefährden.

Alle Verbindlichkeiten werden gezahlt
Auch die vielen Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel Krankengymnasten, Hilfsmittellieferanten, Kurkliniken, Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken müssen sich keine Sorgen machen. Auch nach der Schließung einer Krankenkasse werden – im Gegensatz zu Insolvenzen bei Wirtschaftsunternehmen – alle Verpflichtungen erfüllt. Für diese Verbindlichkeiten kommt dann die jeweilige Kassenart, im Fall der CITY BKK das System der Betriebskrankenkassen, auf.

Was genau mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CITY BKK passiert, ist zurzeit noch offen.

Zur Historie der CITY BKK-Schließung:
Die CITY BKK hat ihre Überschuldung und die Zahlungsunfähigkeit bereits im Jahre 2010 angezeigt. Hierzu ist der Vorstand einer Krankenkasse nach § 171b SGB V verpflichtet, wenn entsprechende Anhaltspunkte bestehen. Ausgangspunkt der Anzeigen war unter anderem, dass die CITY BKK aufgrund ihrer überalterten Mitgliederstruktur in den Hochpreisregionen Berlin und Hamburg nicht genug Mittel aus dem Gesundheitsfonds erhält – hier werden lediglich die bundesweit durchschnittlichen Morbiditätskosten ausgeglichen. Im weiteren Verlauf wurde ein Sanierungskonzept erstellt und umgesetzt, dass neben stark Kosten senkenden Maßnahmen im Verwaltungsbereich insbesondere ein effektives Versorgungsmanagement für die überdurchschnittlich älteren und leistungsbedürftigen Versicherten der CITY BKK vorsah. Darüber hinaus hat die Gemeinschaft aller Betriebskrankenkassen eine finanziellen Hilfe in Höhe von 41 Mio. € zugesagt. Auch der zum 1. Januar 2011 auf 15 € angehobene Zusatzbeitrag konnte die angeschlagene Krankenkasse nicht retten. Im Gegenteil: durch seine Erhöhung haben zusätzlich junge und gesunde Mitglieder die CITY BKK verlassen.

Hintergrundinformationen zur Historie der CITY BKK:
Die CITY BKK ging am 1. Januar 2004 aus der Fusion der Betriebskrankenkasse des Landes Berlin (BKK Berlin) und der Betriebskrankenkasse Hamburg (BKK Hamburg) hervor. Mit Stuttgart kam 2005 ein weiterer Standort dazu – durch die Fusion mit den beiden Betriebskrankenkassen BKK Bauknecht und BeneVita BKK. An den drei Standorten betreute die CITY BKK zuletzt rund 168.000 Versicherte.

Stuttgart, den 04.05.2011