Endlich wurde über die Pendlerpauschale entschieden, dass die Streichung der Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Rückwirkend können die Pendlerpauschalen vom Finanzamt erstattet werden. Ich hoffe, dass alle einen Antrag gestellt haben. Ich verstehe in diesem Zusammenhang nicht, warum die Pendlerpauschalen überhaupt gestrichen wurden. Die Gesetze sind doch den Mächtigen unserer Politik bekannt. Für was sind die eigentlich da, wenn sie zu dumm sind, sich an die Gesetze zu halten? Jede Kleinigkeit in dieser Koalition muss vom Gericht entschieden werden, weil sich diese Politiker nicht einigen können. Es wird wirklich Zeit, dass eine Regierung gewählt wird und dass es dann wieder den Berg etwas nach oben geht. Die Zeiten sind schlimm genug und den Karren aus dem Dreck ziehen kann nur einer. Wie auch schon beim einfachen Kochen das Motto gilt: Viele Köche verderben den Brei!
Berlin (ots) – Anlässlich der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Pendlerpauschale spricht
sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) für eine
Entlastung insbesondere der Berufspendler im ländlichen Raum aus. Das
BVerfG hat entschieden, dass die Neuregelungen der Pendlerpauschale
mangels verfassungsrechtlich tragfähiger Begründung mit den
Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG
an eine folgerichtige Ausgestaltung einkommensteuerrechtlicher
Belastungsentscheidungen nicht vereinbar und verfassungswidrig ist.
Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, rückwirkend auf den 1.
Januar 2007 die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der
Rechtslage zu beseitigen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist die
Pauschale des § 9 Abs. 2 Satz 2 EStG – vorläufig – ohne die
Beschränkung auf Entfernungen erst ab dem 21.
Kilometer anzuwenden.
„Es ist gut, dass die Feststellung des Bundesfinanzhofes zur
Motivation von Pendlerfahrten vom Bundesverfassungsgericht bestätigt
wurde. Fahrten zur Arbeit sind rein berufliche Fahrten und sollten
deshalb steuerlich abgesetzt werden können. In einer
wettbewerbsfähigen Wirtschaft ist hohe Mobilität der Arbeitnehmer ein
unverzichtbarer Standortvorteil. Dem muss der Staat Rechnung tragen
und darf sich nicht an rein fiskalischen Erwägungen orientieren“,
begrüßte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes (DStGB), Dr. Gerd Landsberg die
Entscheidung des BVerfG heute in Berlin.
Während in den Ballungsräumen ein gut ausgebauter ÖPNV zu
akzeptablen Preisen zur Verfügung steht und zusätzlich durch
Jobtickets die Arbeitnehmer gefördert werden, sind die Pendler im
ländlichen Raum in vielen Fällen unverzichtbar auf den Pkw
angewiesen, um zur Arbeit zu gelangen. Die Bundesbahn dünnt das
Schienennetz in der Fläche immer weiter aus, die Zuschüsse für den
öffentlichen Verkehr in der Fläche, die so genannten
Regionalisierungsmittel werden zurückgefahren.
Die Politik fokussiert sich zu sehr auf die Metropole. 70 % der
Menschen leben nicht in Großstädten, sondern in Mittelstädten und im
ländlichen Raum. Dort findet die überragende volkswirtschaftliche
Wertschöpfung statt, dort haben Mittelstand und Arbeitsmarkt die
Basis. Fast 23 Mio. Arbeitskräfte (= 60 %) sind in den ländlichen
Regionen angesiedelt. Deshalb müssen die Menschen, die keine
Alternativ zu Pkw-Nutzung haben, unterstützt werden. Dies ist eine
Herausforderung an die Politik, die als Strukturfrage unabhängig von
der Entscheidung des BVerfG zu sehen ist. „Das ist eine politische
Aufgabe. Die Politik hat es aber vorgezogen, sich hinter dem
Verfassungsgericht verstecken. Das kann sie nun nicht mehr“, fordert
Landsberg.
Etwa 30 Millionen Erwerbstätige in der Bundesrepublik sehen sich
nach den Ergebnissen des Mikrozensus 2004, der jährlichen
Haushaltsbefragung des Statistischen Bundesamts, als Berufspendler.
50,9 Prozent pendeln weniger als 10 Kilometer, 29,4 Prozent 10 bis 25
Kilometer und 10,9 Prozent 25 bis 50 Kilometer. Die frühere
Pendlerpauschale hat das Steueraufkommen des Staates um etwa 3 Mrd.
Euro jährlich reduziert.
Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: