Der Personalausweis

a-bildZum Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland tauchen immer wieder Fragen auf. Wie verhält es sich z.B. mit der Schreibweise des Namens oder der eingetragenen Staatsangehörigkeit?

Zunächst einmal gibt es das Personalausweisgesetz (PAuswG). Dort ist unter anderem in § 5 Abs. 2 PAuswG festgelegt, welche Eintragungen der Personalausweis (PA) enthalten darf. Besonders wichtig sind dort Punkt 1 “Familienname und Geburtsname” sowie Punkt 10 “Staatsangehörigkeit“.

Mit Ausnahme von Punkt 3 “Doktorgrad” und Punkt 12 “Ordensname, Künstlername” sind alle anderen Angaben Pflicht.

Der NAME

Muster des Personalausweises VS

Personalausweis, wie er seit dem 1. November 2010 ausgegeben wird

Schaust du dir deinen Personalausweis an, wirst du feststellen, dass oben anstelle von “Familienname” das Feld mit “Name” bezeichnet wird. Der Familienname ist der Nachname, den du für gewöhnlich nach deiner Geburt von deinen Eltern bekommen hast. Unter gewissen Umständen – wenn du z.B. ein Findelkind bist – wurde dein Familienname von einem Gericht festgelegt.

Wieso steht oben nicht die Bezeichnung “Familienname”? Hier hilft ein Blick in § 34 PAuswG weiter. Ich möchte hier nur den relevanten Anfang zitieren.

Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates und im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt

1. die Muster der Ausweise zu bestimmen,

2. …

Die Muster der Ausweise sind in der Personalausweisverordnung (PAuswV) festgelegt. Im Anhang 3 PAuswV findest du die formalen Anforderungen an die Einträge. In der Vorbemerkung des Abschnitts 1 findet sich auch der Hinweis, was es mit dem Namen auf sich hat.

5. In den Datenfeldern „Name” (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen” sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist.

Das Datenfeld hat die Bezeichnung “Name” und beinhaltet “Familienname und Geburtsname”. Zugegeben, sehr offensichtlich ist die Verbindung von Name zu Familienname nicht. Schließlich wird bei der englischen Bezeichnung auch “Surname” (also “Familienname”) verwendet.

Natürliche Personen haben einen Familiennamen – Sachen einen Namen

Die deutsche Sprache ist sehr genau und im Personalausweis sollte auch die richtige Bezeichnung stehen. Personen, Unternehmen, Sachen – alle haben einen Namen. Doch nur natürliche Personen können auch einen Familiennamen besitzen. Auf den ersten Blick ist jedoch nicht ersichtlich, ob es sich bei dem Besitzer des Personalausweises um eine natürliche Person handelt.

Ein weiterer Punkt ist, dass der Name in Großbuchstaben vermerkt ist. Warum ist das so? Nun könnte man meinen, das steht so im Anhang 3 PAuswV. Dem ist jedoch nicht so. In der gesamten PAuswV ist mit keiner Silbe festgelegt, dass der (Familien-)Name komplett aus Großbuchstaben zu bestehen hat. Hier hilft jedoch ein Blick in Black’s Law Dictionary. Dort findet man den Eintrag CAPITIS DIMINUTIO (siehe auch hier). Es wird sofort klar, was es mit der Großschreibung auf sich hat. Sie weist auf das Folgende hin.

… Capitis diminutio maxima. The highest or most comprehensive loss of status. This occurred when a man’s condition was changed from one of freedom to one of bondage, when he became a slave. It swept away with it all rights of citizenship and all family rights. …

Die Schreibweise sagt alles über die Rechte der Person aus. Wenn Vor- und Nachname komplett groß geschrieben sind, bedeutet es, dass der Mensch keine Rechte hat. Er ist nicht mehr frei, sondern in Knechtschaft – ein Sklave. Er hat auch keine Rechte eines Staatsbürgers.

Ok, Sklaverei ist mittlerweile verboten. Zumindest die erzwungene. Doch wurdest du gezwungen, als du deinen Personalausweis beantragt hast? So ein Pech aber auch. Die freiwillige Aufgabe seiner Rechte und das freiwillige Leben in Sklaverei sind nämlich weiterhin erlaubt.

Als weitere Abstufungen gibt es noch CAPITIS DIMINUTIO MEDIA (teilweiser Verlust der Rechte, hier wird nur der Nachname groß geschrieben, z.B. John DOE) und CAPITIS DIMINUTIO MINIMA (geringster Verlust der Rechte, Name bis auf die Anfangsbuchstaben komplett in Kleinbuchstaben, z.B. John Doe).

Inwieweit die Beziehung zwischen Schreibweise und Rechte einer Person Anwendung findet, die noch aus der Zeit der Sklavenhaltung stammt, möge bitte jede/r selbst beurteilen.

Silke Digel auf Facebook.de: „Der Personalausweis“