Achtet darauf, daß richterliche Urteile immer vom Richter unterschrieben sein müssen (§ 126 BGB), ansonsten tritt keine Rechtskraft ein. Auch die OWiG Anschreiben „müssen“ unterschrieben sein. Maschinell erstellte Schreiben sind ohne Unterschrift ungültig!
Die Gerichtsvollzieher Ordnung (GVO) wurde aber am 01.08.2012 geändert. Demnach darf der GV nicht mehr vollstrecken:
Die §§ 1, 22,22a,24…..wurden aufgehoben!!! D.h. per Gesetz wurde der Beamtenstatus aufgehoben, er ist kein Beamter mehr, die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ist ihm untersagt, der Geltungsbereich bzw. Zuständigkeitsbereich wurde aufgehoben, die Zustellung der gelben Briefchen ist ihm ebenfalls untersagt.
Dennoch setzen diese Typen ohne Rechtsgrundlage die Enteignung fort.
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