Was wäre wenn? Die Grenze

Was wäre, wenn eine Wirtschafts- und Energiekrise in Deutschland zu Unruhen führen würde? Was könnte passieren, wenn radikale Links- und Rechtsparteien das Land spalten? Diesen Fragen geht der Zweiteiler „DIE GRENZE“ in einem packenden Thriller nach: am 15. und 16. März in SAT.1. Zuerst wurde RTL dieser Film angeboten, doch die lehnten ab. Man will ja nicht in die Kritik kommen. Auf den Seiten von Sat1 http://www.die-grenze.de/was-waere-wenn/?ge=3 kann abgestimmt werden und zwar auf die Frage, in welchem Bundesland man dann lieber leben würde. Ich würde mich für Baden-Württemberg oder Bayern entscheiden. Allein schon wegen der grünen Lage und der Berge. Natürlich auch deshalb, weil es doch in diesen beiden Bundesländern immer noch weniger arbeitslose gibt. Ich bin gespannt auf den Film, denn ganz abwegig und realitätsfremd scheint dieser Gedanke wohl nicht zu sein.

mehr zu lesen gibt es auf www.zeitdiagnose.de man muss sich dort aber anmelden, doch das lohnt sich auf jeden fall. Daß die heutige BRD bis auf die Wurzeln verfault ist, wird erst verständlich bei näherer Betrachtung dieser Wurzeln. Wenn auch eine 60jährige Indoktrination vom Neubeginn Deutschlands in der sogenannten Stunde Null des Jahres 1945 redet, so muß dennoch auch die seit 20 Jahren wiedervereinigte BRD als ein Nachfolgestaat des Bismarck-Reiches von 1871 bezeichnet werden. Der sichtbarste Ausdruck dieser Anlehnung an 1871 war die Verlegung der Hauptstadt vom Rhein in das Zentrum der ehemaligen Bismarck-Schöpfung, Berlin. Wenn auch die damaligen Machthaber gegen die heutige politische Klasse eher wie honorige Gentlemen wirken – hier muß sogar ich die protestantischen Preußen in Schutz nehmen – , darf man sich nicht darüber hinwegtäuschen, daß das bald kommende Geschehen bereits 1871 gesetzt wurde. Bereits damals wurden, um einen Begriff von Erik Ritter von Kuehnelt-Leddihn zu gebrauchen – die Weichen falsch gestellt, deren Gleise nach 140 Jahren zum dritten Male und damit endgültig in den Abgrund führen.

Die Bismarck-Schöpfung des Deutschen Reiches existerte staatsrechtlich bereits mit dem Kalendertagwechsel des 1. Januar 1871 aufgrund der Erweiterung des Norddeutschen Bundes durch die südlichen Staaten. Die Verfassung des Deutschen Reichs, die mit Wirkung zum 1. Januar 1871 in Kraft treten sollte, musste zunächst durch den Bundesrat, den Reichstag des Norddeutschen Bunds und die süddeutschen Kammern genehmigt werden. Eine Deputation des Reichstags reiste anschließend ins Hauptquartier nach Versailles, um Wilhelm I. um die Annahme der Kaiserwürde zu bitten und so das Werk der Einigung zu vollenden. Der preußische König kam diesem Ansinnen am 18. Dezember 1870 nach, genau einen Monat später – auf Wunsch Wilhelms I. am 170. Jahrestag der Erhebung des Kurfürsten von Brandenburg zum König in Preußen vom 18. Januar 1701 – riefen die versammelten deutschen Fürsten und hohe Militärs im Spiegelsaal von Versailles Wilhelm I. zum „Deutschen Kaiser“ aus. (dhm.de)