Japan geht unter und jetzt noch ein Krieg in Europa

Heute Nacht hatte ich ein komisches Gefühl im Bauch, als ich Kampfjets über uns fliegen hörte. Flüge bei Nacht sind keine Testflüge, die sind immer nur bei schönem und klarem Wetter. Der befürchtete Beschluss heute Nacht: Über Libyen wurde ein Flugverbot verhängt und nicht nur das wurde beschlossen, auch Kampfjets können laut UN-Resolution Luftangriffe gegen das Regime des libyschen Diktators Muammar al-Gaddafi fliegen. Westliche Diplomaten wollten Luftschläge unmittelbar nach der Abstimmung, also noch in der Nacht zum Freitag, nicht ausschließen. „Frankreich steht bereit“, hatte Außenminister Alain Juppé gesagt. „Wir erleben einen historischen Moment“!

Gaddafi, ein Wahnsinniger, wird sich kaum an ein Flugverbot halten. Er hat es schon mehrmals deutlich gesagt, dass er gegen eine Einmischung in seine inneren Angelegenheiten vorgehen werde. Ganz interessant war das Interview mit Antonia Rados am 15.3.2011, da behauptete er glatt, dass es in seinem Land keine Demonstrationen gegeben habe: Libyens Staatschef Muammar al-Gaddafi fährt in einem Golf-Caddy vor. Im Hintergrund stehen Palmen, der Himmel ist blau. Alles wirkt friedlich, nichts erinnert an die momentane Situation in dem nordafrikanischen Land. Gaddafi trägt traditionelle arabische Kleidung und empfängt RTL-Reporterin Antonia Rados in einem Zelt.

 

Die Vereinten Nationen haben heute Nacht den Weg frei gemacht für ein militärisches Vorgehen gegen Libyen. Nach einer in New York vom Sicherheitsrat verabschiedeten Resolution gibt es nicht nur ein Flugverbot über dem nordafrikanischen Land, um die Zivilisten vor der Luftwaffe von Muammar al-Gaddafi zu schützen. Erlaubt ist militärisch fast alles – bis auf Bodentruppen, so beschreibt es die Welt.de.

Deutschland enthielt sich in der Abstimmung und will das auch bei Luftschlägen tun. Das Papier erlaubt Luftschläge und alle anderen „erforderlichen Maßnahmen“ zum Schutze der Zivilisten, „mit Ausnahme von Okkupationstruppen“. Möglich wäre also auch ein Angriff auf Bodenziele oder die Zerstörung der Luftwaffe am Boden durch Bomber oder Marschflugkörper. Die UN-Mitgliedsstaaten dürfen auch individuell handeln.