Schnelle Gesetze über Nacht zur Zwangsverpflichtung!

Am 29.10.08 passiert, gleich beschlossen. Warum eilt es so? Ein neues Gesetz erlaubt der Bundeswehr die Zwangsverpflichtung von zivilem Sanitätspersonal des Deutschen Roten Kreuzes zum Auslandseinsatz. Jetzt sind auch alle anderen Hilfsorganisationen mit eingebunden worden. Johanniter, Malteser und alle was es sonst noch gibt.

Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das es der Bundeswehr erlaubt, ziviles Sanitätspersonal zwangsweise zur Unterstützung des militärischen Sanitätsdienstes heranzuziehen. Unmittelbar nach der Verlängerung und Ausweitung des Bundeswehr-Mandats für den Afghanistan-Einsatz stimmte das Parlament einem entsprechenden Gesetzesentwurf für das Deutsche Rote Kreuz zu – ohne Debatte und Gegenstimmen: Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen votierten dafür, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Das Gesetz trat unmittelbar am folgenden Tag in Kraft. Es regelt die Beteiligung des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) am Sanitätsdienst der Bundeswehr und bei der Betreuung von Kriegsgefangenen, für die das DRK nun als amtliches Auskunftsbüro fungiert.

Macht Euch Gedanken wohin die Reise gehen soll! Leider bin ich auch in diesem Roten Kreuz registriert, das muss man ja schon angeben wenn man sich auf dem Amt anmeldet. Die Daten liegen ja schließlich in den Listen vor. Wenn ich dann angeschrieben werde, ist es dann soweit.